Die JusProg Filtersoftware gleicht beim Aufruf einer Webseite die Adresse der Seite mit einer Filterliste ab. Steht die aufgerufene Seite auf der Liste mit einer höheren Altersstufe als für das surfende Kind eingestellt ist, wird die Website nicht angezeigt. Die Filterliste enthält alle Themen und Inhaltsarten im Internet, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Die Kriterien zur Bewertung von Webseiten sind sehr umfangreich. Seiten werden ausschließlich nach ihrem Inhalt und Jugendschutzrelevanz bewertet, ohne Rücksicht auf Geschmäcker oder Meinungen.

Insgesamt versuchen wir so viele Seiten wie möglich zu erfassen und Altersgruppen zuzuordnen, unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung. Nur so können wir sinnvoll erreichen, dass Kinder und Jugendliche einen möglichst breiten Zugang zu Internet bekommen ohne vielfach auf Inhalte zu stoßen, die nicht für sie geeignet sind. Die Seiten werden automatisiert von sogenannten Spidern erfasst und aufgrund bestimmter Wortverknüpfungen identifiziert. Die Seiten, die uns zur Überprüfung vorgelegt werden, werden alle von menschlichen Prüfern (Netagents) überprüft und entsprechend neu altersklassifiziert.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm durchläuft verschiedene Prüfungen für die Entscheidung, ob eine Webseite angezeigt wird oder nicht. Diese Prioritäten werden dabei berücksichtigt:

  • 1. BPjM-Liste (absolut verbotene Webseiten)
  • 2. Elternlisten (Freischaltung/Blockade durch Eltern für ihr Kind)
  • 3. Website-Label age.xml / age-de.xml
  • 4. JusProg-Filterliste
  • 5. ggfls. Echtzeit-Filterung (OTF)

In den Altersstufen bis 12 Jahre wird eine nach diesen Prüfungen weiterhin „unbekannte“ Seite vorsichtshalber blockiert, ab der Alterstufe 12 wird sie für einen größeren (wenn auch damit etwas unsichereren) Surfraum angezeigt. Sofern in der Software die Echtzeit-Filterung OTF aktiviert ist, das ist bei Installation ab dem Alter 6 standardmäßig der Fall, dann erfolgt die Filterung nach diesem Ergebnis.