Häufige Fragestellungen schnell geklärt.
Sie haben Fragen zun JusProgDNS? In diesen FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum JusProgDNS Jugendschutzprogramm des JusProg e.V.
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Allgemeines
Das JusProgDNS-Jugendschutzprogramm ist ein System, mit dem Eltern, Lehrer, andere Erziehungsberechtigte sowie Netzwerk-Administratoren ind Schulen und Organisationen Kinder und Jugendliche vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet schützen können.
Das JusProgDNS-Jugendschutzprogramm basiert auf einem Jugendschutzfilter im Nameserver, der durch entsprechenden Eintrag in die Konfiguration fast jedes internetfähigen Gerätes eingesetzt werden kann. Während die Kinder und Jugendlichen im Internet surfen, prüft JusProgDNS im Hintergrund, ob die aufgerufenen Inhalte (Domain, Subdomain) für die Altersstufe angemessen sind. Entsprechend werden die Webseiten durch durch JusProgDNS angezeigt oder geblockt.
Die Filterlisten werden permanent automatisch aktualisiert, darum müssen sich Eltern und Administratoren nicht kümmern. Die Filterlisten liegen auf dem JusProg-Server. Die Software „fragt“ dort beim Surfen des von JusProgDNS geschützten Kindes jeweils nach, für welche Altersklasse eine aufgerufene Webseite geeignet ist. Außerdem werden die Einträge der Eltern/Administratoren im Admin-Breich von JusProgDNS (White-/Black-Listen) sowie Anbieterkennungen der Webseiten (age-de.xml / age.xml) berücksichtigt.
Bei JusProgDNS lassen sich folgende Altersstufen nutzen:
- „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Webseiten angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern oder JusProgDNS-Administratoren selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben sowie Webseiten, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
- „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der „Eigenen White-Liste“ des JusProgDNS-Administrators sowie Webseiten mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. Alle anderen Websites werden blockiert. Durch die Echtzeit-Filterung „On-the-fly“ (OTF) werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
- „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Webseiten von der „Eigene Listen-Blacklist“ des JusProgDNS-Adminstrators, Webseiten mit der Anbieter-Kennung age-de.xml / age.xml höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Webseiten, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Durch die On-the-fly-Filterung (OTF) werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
- „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich, sofern bei der On-the-Fly-Filterung ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat. Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch etwas unsicherer.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen.
Nein, einen absolut sichereren Jugendschutzfilter kann es nicht geben – dafür ist das Internet zu groß und zu schnell wachsend.
JusProg arbeitet nach dem Konzept des sogenannten „Intelligenten Risikomanagements“. Je höher die Altersstufe, um so größer der Surfraum und damit einhergehend um so größer das Risko, dass der Minderjährige doch auf für ihn ungeeignete Inhalte stößt.
Wie umgehungssicher JusProgDNS ist, hängt wesentlich vom Endgerät ab, in dem JusProgDNS installiert ist. Ist der Zugang zur Nameserver-Konfiguration mit einem Passwort geschützt (z.B. in der Fritzbox oder beim MacOS), dann kann ein Minderjähriger den Schutz schwerlich umgehen. Sind die Nameserver-Einstellungen ohne Passwort-Schutz, so können pfiffige Minderjährige JusProgDNS möglicherweise (ggfls. vorübergehend) überlisten.
Hinweis: Für einige Endgeräte (Windows, Smartphones/Tablets) bietet der JusProg e.V. spezielle Jugendschutzprogramme an mit einer ggfls. höheren Umgehungssicherheit.
In anderen Worten: JusProgDNS hilft Eltern, Schulen, Organisationen, ihre Kinder vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet zu schützen. Aber Eltern und andere Erziehungsberechtigte können ihre medienpädagogische Verantwortung nicht an JusProgDNS abgeben.
Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind weiterhin beim Surfen, sprechen Sie mit dem Kind über die Erlebnisse, Chancen und Gefahren im Netz.
Nein, denn Altersklassifizierungen sind nie fehlerfrei und außerdem häufig eine Frage von persönlicher Einschätzung sowie außerdem abhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. JusProg e.V. setzt für die Altersklassifizierung in JusProgDNS sowohl automatisierte Technik (sogenannte Spider) als auch ein Team menschlicher Website-Klassifizierer (sogenannte Netagents) ein. JusProg hat speziell für die Klassifizierung anspruchsvolle Spider-Technik entwickelt, aber jede Technik hat ihre Grenzen.
Die Alterseinstufung orientiert sich am gesetzlichen Maßstab des „möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend“ und hat dabei eher etwas langsamer entwickelte Kinder und Jugendliche im Blick. Wenn Eltern oder JusProgDNS-Administratoren der Meinung sind, dass ihre Kinder in der Entwicklung bereits weiter fortgeschritten sind, können und dürfen sie in eigener Verantwortung auch eine höhere Altersklasse wählen als sie dem tatsächlichen Alter des Kindes entspricht.
Wenn Sie der Meinung sind, JusProgDNS hat eine Website mit einer falschen Altersklasse versehen (egal ob zu hoch oder zu niedrig) oder die Website ganz übersehen, dann können Sie über www.jugendschutzprogramm.de die Website zur Überprüfung vorschlagen (Menüpunkt „Eltern“, dann Untermenü „Webseite melden“).
JusProgDNS arbeitet mit einem eigenen Nameserver mit integrierter Filterfunktion. Nameserver arbeiten grundsätzlich nur auf Basis von Domains und Subdomains (sogenannte FQDN). Technisch ist eine individuelle Filterung von Einzelinhalten und Einzelseiten (URLs) einer Webseite durch einen Nameserver-Filter nicht möglich.
Webseiten (Domains) werden bei JusProgDNS innerhalb einer Altersstufe immer ganz erlaubt oder ganz blockiert. Dies gilt technisch bedingt auch bei einer Altersklassifzierung durch die Anbieter-Kennzeichnung age-de.xml, auch wenn diese individuelle URL-Informationen enthalten sollte.
Hinweis: Andere Jugendschutzprogramme von JusProg e.V., beispielsweise für Windows oder für Smartphones/Tablets, ermöglichen die Filterung auch von Einzel-URLs durch die Anbieterkennzeichnung age-de.xml / age.xml, da sie auf einer anderen technischen Basis agieren.
JusProg e.V. selbst sperrt durch JusProgDNS keine Internet-Seiten. JusProg stellt lediglich Eltern, Schulen und anderen Erziehungsberechtigten sowie Organisationen ein System zur Verfügung, mit dem diese eigenverantwortlich für ihre Kinder Webseiten blockieren können. Es liegt in der gesetzlich garantierten Elternverantwortung oder in der Verantwortung der Organisation, ob sie JusProgDNS einsetzen oder nicht. Das JusprogDNS-System erlaubt dem Administrator, Webseiten selbst freizugeben oder zusätzlich zu sperren (unabhängig davon, was die JusProg-Filterliste sagt) und eine Altersklasse zu wählen, die zu den Minderjährigen passt, die durch JusProgDNS geschützt werden.
JusProgDNS ist ein freiwilliges Angebot an Eltern, Schulen, Organisationen. Diese entscheiden, ob und wenn ja wie lange sowie in welcher Weise sie das JusProgDNS einsetzen.
JusProgDNS ermöglicht das Filtern von Internet-Inhalten und macht damit immer wieder kritisch diskutierte Netz-Sperren überflüssig.
JusProgDNS ist für Privatpersonen komplett kostenfrei. Weder die Installation noch die laufende Nutzung sind kostenpflichtig. Wir möchten, dass Kinder- und Jugendschutz nicht am Budget scheitert.
Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Organisationen können JusProgDNS zum Selbstkostenpreis nutzen, vor allem die Kosten für Server und Rechenzentren müssen bezahlt werden.
Die Nutzung von JusProgDNS steigt steil an, wir müssen ständig unser Server-Cluster erweitern. Hinweise zur Kostenbeteiligung finden Sie in einem farbigen Kasten auf den Seiten für Schulen und Organisationen.
Informationen und ein Bestellformular finden Sie auf der Seite JusProgDNS Premium.
Der gemeinnützige Verein JusProg e.V. finanziert Entwicklung und Betrieb seiner Jugendschutzprogramme inklusive Pflege der Filterliste, Entwicklung von Software und Support vorwiegend über die Beiträge seiner Mitglieder, z.T. namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft.
Im kommerziellen Umfeld ist die Nutzung von JusProgDNS kostenpflichtig. JusProg e.V. darf und muss keine Gewinne erwirtschaften, jedoch bei kommerzieller Nutzung seine Eigenkosten finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an.
Bei der für Organisationen notwendigen Registrierung bei jusprogdns.com geben Sie bitte an, um welche Art von Organisation es sich bei Ihnen handelt. JusProg e.V. kann entsprechende Nachweise erbitten.
Das JusProg-Jugendschutzsystem ist ein reiner Kinder- und Jugendschutzfilter. JusProgDNS ist weder gedacht noch tauglich als Netz-Filter in Unternehmen.
Ihre Schule/Organisation kann nicht für JusProgDNS Premium bezahlen?
Guter Kinder- und Jugendschutz sollte nicht am Geld scheitern. Wenn Ihre Schule oder gemeinnützige Organisation keine Kostenbeteiligung für JusProgDNS Premium leisten kann, dann sprechen Sie uns bitte an – wir finden eine Lösung.
Wenn eine Website geblockt, also nicht angezeigt wird, erscheint eine Seite mit einer Eingabe-Möglichkeit für fragFINN (bei mit https verschlüsselten Webseiten kann technisch keine Block-Infoseite angezeigt werden). Bei fragFINN handelt es sich um eine von Medienpädagogen betreute Whitelist und Kindersuchmaschine vorwiegend für Kinder im Grundschulalter. Alle Einträge in der fragFINN-Kindersuchmaschine www.fragfinn.de sind in der JusProg-Software in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ Jahre freigegeben.
fragFINN wird von dem gemeinnützigen Verein fragFINN e.V. betrieben. JusProg e.V. kooperiert mit fragFINN e.V..
Wenn eine Website in einer bestimmten Altersstufe angezeigt wird, dann bedeutet dies nicht zugleich, dass diese Website auch für diese Altersstufe zu empfehlen ist. Die JusProg-Filterliste richtet sich danach, welche Websites in der Altersstufe noch akzeptabel sind und voraussichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend. Mit dieser Einschätzung ist jedoch keine Empfehlung verbunden, dass die Website in der Altersstufe genutzt werden sollte.
JusProg geht dabei ähnlich vor wie z.B. die freiwilligen Selbstkontrollen FSK für Kinofilme und USK für Computerspiele: Wenn ein Film/Spiel z.B. „ab 12“ freigegeben ist, dann ist der Inhalt für Kinder ab 12 Jahren tauglich, muss aber nicht zugleich ein Kinder-/Jugendfilm sein.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (bei JusProg in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ voreingestellt) beinhaltet jedoch nicht nur für Kinder taugliche, sondern auch fast immer darüber hinaus auch empfehlenswerte Websites.
Schulen
Die Eingruppierung der Schulgröße (klein, mittel, größer, groß) bei der Premium Nutzung orientiert sich an der Zahl der Nameserver-Abfragen pro Monat. Verständlicherweise ist das im Vorhinein nicht leicht abzuschätzen – auch für uns. Denn neben der Zahl der SuS ist ein wesentlicher Faktor, wie „digital in der Praxis“ der Schulalltag ist und ob ein SuS-WLAN angeboten wird. Hinweise aus unserer Erfahrung:
„Kleine Schule“ – dies sind in der Regel Grundschulen, bei denen die Computernutzung nicht zum Alltag des Unterrichts gehört. Der Klassenrechner wird gelegentlich eingeschaltet, das Whiteboard ist nicht zentrales Unterrichtselement und vielleicht gibt es für die 4. einen Computerraum, der aber auch nicht ständig genutzt wird.
„Mittlere Schule“ – dies sind meist weiterführende Schulen bis Klasse 10 mittlerer Größe. Je nachdem, wie digital die Unterrichtspraxis ist, reicht dieses Kontingent in der Regel ungefähr für maximal 300 bis 500 SuS, aber nicht für ein SuS-WLAN.
„Größere Schule“ – weiterführende Schulen bis zum Abitur gehören häufig in diese Kategorie. Auch von der Größe eher mittlere Schulen brauchen mitunter ein „größeres“ oder „großes“ Kontingent, wenn der Schulalltag stark digital geprägt ist.
„Große Schule“ – Schulen mit SuS-WLAN oder/und Schulen mit starker digitaler Prägung und vielen SuS (ab ca. 800, variiert aber stark je nach „Digitalisierung“) gehören in den meisten Fällen in diese Kategorie. Wenn Sie diese Kategorie wählen, haben Sie zwei weitere Vorteile: 1.) deutlich geringeres Risiko, dass Sie wegen zu vieler Zugriffe „nachbuchen“ müssen, was häufig in den Schulverwaltungen buchhalterisch mühsam ist 2.) Sie unterstützen JusProg ;-), auch wenn es in der Praxis vielleicht etwas weniger Zugriffe sein sollten.
Wir schalten Sie nicht einfach ab
Als Premium-Nutzer:in bekommen Sie bei ca. 75 % des verbrauchten Kontingents eine automatische Vorwarn-Mail (an die im Account hinterlegte Mailadresse), dass Ihr Kontingent weitgehend aufgebraucht ist und können rechtzeitig reagieren und eine höhere Gruppierung beauftragen. Melden Sie sich gern über das Kontaktformular und wir sorgen gemeinsam dafür, dass Ihre Schule nicht zwischendrin offline geht – ansonsten aber würden aus Sicherheitsgründen bei Erreichen von 100 % des Kontingents die NS-Abfragen vorerst zurückgewiesen.
Technik
Youtube sowie die großen Suchmaschinen Google, Bing von Microsoft haben jeweils Einstellmöglichkeiten für „SafeSearch“, mittels derer man die Videos oder Suchergebnisse und Inhalte nach Jugendschutz-Gesichtspunkten filtern kann. Das ist besonders für Gewaltvideos und bei Suchmaschinen in der Bildersuche wichtig und funktioniert vor allem im Bereich Erotik relativ zuverlässig.
JusProgDNS schaltet den „SafeSearch“-Modus automatisch ein, so dass Ihr Kind vor gefährlichen Inhalten dieser großen Portale geschützt ist.
Die Filterung wird durch die Anbieter vorgenommen und liegt nicht in der Verantwortung von JusProg e.V. Angesichts der zig-Millionen Inhalte, die diese Portale zu filtern haben, ist die Verlässlichkeit erstaunlich, aber verständlicherweise nicht ohne Fehler.
Das Internet wächst und ändert sich schnell. Deshalb wird die JusProg-Filterliste als Basis von JusProgDNS ständig aktualisiert, sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
Die JusProg-Filterliste liegt auf den Servern im JusProg-Rechenzentrum. Dort werden von JusProgDNS die Altersklassifizierungen automatisch abgefragt, während das durch JusProgDNS geschützte Kind im Internet surft. Damit sind immer die aktuellsten Daten Basis der Filterentscheidung, ob eine Webseite bei dem eingestellten Alter zu blockieren ist oder angezeigt werden soll.
Eltern und Netzwerk-Administratoren müssen sich um die Updates nicht kümmern. Das läuft alles automatisch.
IP-Adressen kann man sich ähnlich wie Postleitzahlen im Internet vorstellen. Sie dienen dazu, dass Webseiten-Aufrufe durch Internetnutzer den Weg zum Server des Anbieters finden und die Daten, aus denen die Webseiten bestehen, den Weg auf das Endgerät des Nutzers.
Wenn JusProgDNS in einem Endgerät eingerichtet ist, zum Beispiel im heimischen Windows-Rechner, kann es sein, dass von diesem Endgerät die Admin-Seite der FRITZ!Box nicht mehr mit Eingabe von „fritz.box“ in den Browser erreichbar ist. Grund: JusProgDNS kann nicht wissen, welche interne IP diese Pseudo-Domain bei Ihnen im heimischen WLAN-Netzwerk hat.
Die Admin-Oberfläche ist aber weiterhin von anderen Rechnern oder Tablets, auf denen kein JusProgDNS eingerichtet ist, mit fritz.box erreichbar – sofern diese über die Fritzbox mit dem Internet verbunden sind.
Von Rechnern mit eingerichtetem JusProgDNS ist der Fitzbox-Adminbereich direkt mit Eingabe der IP-Adresse in das Adressfeld des Browsers erreichbar, die die FRITZ!Box in Ihrem WLAN hat.
Häufig für FRITZ!Boxen genutzte IP-Adressen sind 192.168.178.1 oder 192.168.2.1 – diese könnten Sie zunächst probieren.
Ansonsten lässt sich die IP der Fritzbox direkt im Fritzbox-Adminbereich nachsehen (sofern Sie von einem anderen Rechner darauf zugreifen können) oder Sie geben bei Windows unten links in das Eingabefeld „cmd“ (ohne Anführungszeichen) ein. Dann erscheint ein technisch aussehendes Fenster, keine Angst. Hier geben Sie hinter die spitze Klammer („C:\ihrrechner\name>“) das Wort „ipconfig“ (ohne Anführungszeichen) ein und drücken die Enter-Taste. Es werden diverse Daten angezeigt. Bei „Standardgateway“ steht die IP-Adresse Ihrer FRITZ!Box. Sie müssen die cmd-Abfrage natürlich im WLAN oder Netzwerk der FRITZ!Box machen. Wenn Sie anderweitig mit dem Internet verbunden sein sollten, bekommen Sie keine IP der Fritzbox.
JusProgDNS ist auch mit „DNS over HTTPS“ (DoH) oder „DNS over TLS“ (DoT) zu nutzen, zum Beispiel in MDM wie jamf.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Entwickler
Altersklassifizierungen von Webseiten durch Anbieter im Format age.xml oder age-de.xml werden von JusProgDNS im Cache gespeichert, um häufige Abfragen gleicher Domains zu beschleunigen.
Wenn Sie eine age.xml / age-de.xml für Ihre Webseite entwickeln und testen möchten, kann der Cache hinderlich sein. Sie können deshalb gezielt für einzelne Domains den Cache leeren. Rufen Sie dazu folgende URL auf und geben die zu clearende FQDN ein (ohne www. und ohne https:// bzw. https://).
https://login.jusprogdns.com/de/clear-cache/
Bitte nutzen Sie diese Entwicker-Funktion nur für Ihre eigenen Domains.
Hinweis: Das nameserverbasierte JusProgDNS kann technisch bedingt nur ganze FQDN filtern, aber keine Einzelseiten-Filterung vornehmen und keine HTTPHEADER auslesen. Wenn Sie Einzel-URL-Klassifizierung in der age-de.xml testen möchten, ist z.B. die JusProg-Software für Windows zu empfehlen oder auch die iOS App von JusProg.
Für Jugendschutz-Lösungen von Partnern, z.B. zur Integration in Ihre Software oder App, stellen wir die JusProg-Filterliste in Lizenz zur Miete als API-Abruf in Echtzeit zur Verfügung (JSON oder XML). Die API-Nutzung ist kostenpflichtig und eignet sich nur für etwas größere Projekte. Bitte sprechen Sie uns ggfls. an.
Die JusProg-Liste darf satzungsgemäß ausschließlich zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien (Internet) eingesetzt werden.