Nein, denn Altersklassifizierungen sind nie fehlerfrei und außerdem häufig eine Frage von persönlicher Einschätzung sowie außerdem abhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. JusProg e.V. setzt für die Altersklassifizierung in JusProgDNS sowohl automatisierte Technik (sogenannte Spider) als auch ein Team menschlicher Website-Klassifizierer (sogenannte Netagents) ein. JusProg hat speziell für die Klassifizierung anspruchsvolle Spider-Technik entwickelt, aber jede Technik hat ihre Grenzen.
Die Alterseinstufung orientiert sich am gesetzlichen Maßstab des „möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend“ und hat dabei eher etwas langsamer entwickelte Kinder und Jugendliche im Blick. Wenn Eltern oder JusProgDNS-Administratoren der Meinung sind, dass ihre Kinder in der Entwicklung bereits weiter fortgeschritten sind, können und dürfen sie in eigener Verantwortung auch eine höhere Altersklasse wählen als sie dem tatsächlichen Alter des Kindes entspricht.
Wenn Sie der Meinung sind, JusProgDNS hat eine Website mit einer falschen Altersklasse versehen (egal ob zu hoch oder zu niedrig) oder die Website ganz übersehen, dann können Sie über www.jugendschutzprogramm.de die Website zur Überprüfung vorschlagen (Menüpunkt „Eltern“, dann Untermenü „Webseite melden“).