Wenn eine Website in einer bestimmten Altersstufe angezeigt wird, dann bedeutet dies nicht zugleich, dass diese Website auch für diese Altersstufe zu empfehlen ist. Die JusProg-Filterliste richtet sich danach, welche Websites in der Altersstufe noch akzeptabel sind und voraussichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend. Mit dieser Einschätzung ist jedoch keine Empfehlung verbunden, dass die Website in der Altersstufe genutzt werden sollte.
JusProg geht dabei ähnlich vor wie z.B. die freiwilligen Selbstkontrollen FSK für Kinofilme und USK für Computerspiele: Wenn ein Film/Spiel z.B. „ab 12“ freigegeben ist, dann ist der Inhalt für Kinder ab 12 Jahren tauglich, muss aber nicht zugleich ein Kinder-/Jugendfilm sein.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (bei JusProg in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ voreingestellt) beinhaltet jedoch nicht nur für Kinder taugliche, sondern auch fast immer darüber hinaus auch empfehlenswerte Websites.