JusProg e.V. selbst sperrt durch JusProgDNS keine Internet-Seiten. JusProg stellt lediglich Eltern, Schulen und anderen Erziehungsberechtigten sowie Organisationen ein System zur Verfügung, mit dem diese eigenverantwortlich für ihre Kinder Webseiten blockieren können. Es liegt in der gesetzlich garantierten Elternverantwortung oder in der Verantwortung der Organisation, ob sie JusProgDNS einsetzen oder nicht. Das JusprogDNS-System erlaubt dem Administrator, Webseiten selbst freizugeben oder zusätzlich zu sperren (unabhängig davon, was die JusProg-Filterliste sagt) und eine Altersklasse zu wählen, die zu den Minderjährigen passt, die durch JusProgDNS geschützt werden.
JusProgDNS ist ein freiwilliges Angebot an Eltern, Schulen, Organisationen. Diese entscheiden, ob und wenn ja wie lange sowie in welcher Weise sie das JusProgDNS einsetzen.
JusProgDNS ermöglicht das Filtern von Internet-Inhalten und macht damit immer wieder kritisch diskutierte Netz-Sperren überflüssig.