Die großen Videoportale und Social Media-Angebote sind eine Herausforderung für Jugendschutzprogramme. Sie sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt, enthalten neben vielen problemlosen Inhalten aber auch möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Youtube bietet unter den vielen Millionen Videos auch solche mit Gewaltdarstellungen, Google und Bing liefern in der Bildersuche bei entsprechenden Suchworten auch Porno-Bilder.

Als Eltern werden Sie bei der Installation der Software deshalb gefragt, ob Ihr Kind folgende Webseiten aufrufen können soll: Youtube, Google, Bing, Facebook, Twitter, Instagram.

Wenn Sie mehrere Kinderprofile angelegt haben, können Sie die Einstellung pro Kind individuell vornehmen. Im Elternbereich können Sie (passwortgeschützt) die Einstellungen jederzeit wieder ändern.

Einige der großen Portale lassen sich nur dann effektiv nutzen oder blockieren, wenn neben der Hauptdomain auch weitere zugehörige Domains freigegeben bzw. blockiert werden. Das JusProg-Jugendschutzprogramm zeigt Ihnen diese Domains automatisch an, so dass Sie sie per Klick auf die White- bzw. Blacklist der Kinderprofile setzen können. Wenn Sie dabei den Haken für automatische Aktualisierung gecheckt haben, dann erfolgen mögliche Änderungen später automatisch.

Neu ab der Version 8.3.0: Im Zusammenspiel der JusProg-Software mit dem mitinstallierten Browser-Plugin können Youtube, Google, Bing, Twitter automatisch in den sogenannten „SafeSearch“-Modus geschaltet werden. Damit werden anbieterseitig die meisten problematischen Inhalte herausgefiltert und Sie können Ihre Kinder entspannter auf die beliebten Portale lassen.