JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen. Zu diesem Zweck bieten wir Eltern, Großeltern, Lehrern und allen anderen, die mit Kindern und Medien zu tun haben, das kostenfrei nutzbare JusProg-Jugendschutzprogramm an.
JusProg e.V. wurde 2003 von einigen deutschen Internet-Anbietern gegründet mit dem Ziel, eine solche Filtersoftware zu entwickeln.
Ganz wichtig ist uns: Die Entscheidung über den Einsatz des Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese haben auch die letztendliche Entscheidungsgewalt über die Seiten, die aufgerufen werden können oder nicht.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde im Jahr 2012 zunächst von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Organ der Landesmedienanstalten, offiziell anerkannt. Im März 2017 erteilte die nach Gesetzesnovelle nunmehr dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) der neuen JusProg-Software für Windows ebenfalls die gesetzliche Anerkennung, die damit die Anforderungen des § 11 JMStV erfüllt. Diese Anerkennung wurde durch die FSM im März 2019 bestätigt. Aktuell hat die zuständige Landesmedienanstalt mabb auf Betreiben der KJM allerdings die Anerkennung mit sofortiger Wirkung für „unwirksam“ erklärt. Ein Rechtsstreit zwischen FSM und mabb/KJM muss nun Klarheit bringen, ob die Anerkennung wieder hergestellt wird und damit Anbieter von Internet-Inhalten die im Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgesehene „Privilegierung“ weiterhin nutzen können.