Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.

Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Whitelist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blacklist (dann wird die Website geblockt) setzen.

Wie das geht, erfahren Sie hier