In der JusProg-Software lassen sich folgende Altersstufen individuell pro Kind (Benutzerprofil) einstellen:

  • „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Websites angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben und Websites, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
  • „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der Eltern-Whitelist und Websites mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. IP-Adressen, mit denen keine Inhalte aufrufbar sind, werden automatisiert freigegeben. Alle anderen Websites werden  blockiert. Sofern Sie die „On-the-fly“-Filterung (OTF) in den Elterneinstellungen aktiviert haben (sie ist bei Installation standardmäßig für die Altersstufen 6 – 11 Jahre sowie 12 – 15 Jahre aktiviert, kann im Elternbereich deaktiviert werden), werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
  • „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Websites von der Eltern-Blacklist in der JusProg-Software, Websites mit der Anbieter-Kennung höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Websites, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Wenn in der Software die On-the-fly-Filterung (OTF) aktiviert ist (in der Altersstufe 12-15 ist OTF bei Installation standardmäßig aktiviert), werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
  • „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
  • „ab 18 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Gesperrt werden lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites mit z.B. Kinderpornografie (Liste der Bundesprüfstelle BPjM).

Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich (bei angeschalteter On-the-Fly-Filterung nur, wenn ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat). Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch unsicherer.

Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.