Häufige Fragestellungen schnell geklärt.
Sie haben Fragen zu JusProgDNS? In diesen FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum JusProgDNS Jugendschutzprogramm des JusProg e.V.
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Die wichtigsten FAQs
In der JusProg-Software lassen sich folgende Altersstufen individuell pro Kind (Benutzerprofil) einstellen:
- „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Websites angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben und Websites, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
- „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der Eltern-Whitelist und Websites mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. IP-Adressen, mit denen keine Inhalte aufrufbar sind, werden automatisiert freigegeben. Alle anderen Websites werden blockiert. Sofern Sie die „On-the-fly“-Filterung (OTF) in den Elterneinstellungen aktiviert haben (sie ist bei Installation standardmäßig für die Altersstufen 6 – 11 Jahre sowie 12 – 15 Jahre aktiviert, kann im Elternbereich deaktiviert werden), werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
- „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Websites von der Eltern-Blacklist in der JusProg-Software, Websites mit der Anbieter-Kennung höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Websites, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Wenn in der Software die On-the-fly-Filterung (OTF) aktiviert ist (in der Altersstufe 12-15 ist OTF bei Installation standardmäßig aktiviert), werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
- „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
- „ab 18 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Gesperrt werden lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites mit z.B. Kinderpornografie (Liste der Bundesprüfstelle BPjM).
Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich (bei angeschalteter On-the-Fly-Filterung nur, wenn ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat). Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch unsicherer.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Als Eltern möchten Sie ohne jede Einschränkung surfen. Dazu können Sie schnell den JusProg-Filter vorübergehend ausschalten, ohne die Software deinstallieren zu müssen.
Aus Sicherheitsgründen ist diese Funktion mit dem Elternpasswort geschützt. Wenn Sie das Elternpasswort vergessen haben, richten Sie zunächst mit Hilfe der Sicherheitsfrage ein neues Elternpasswort ein. Bereits bei der Installation der Software wird ihnen die Einrichtung der Elternfrage angeboten.
So gehen Sie vor:
Klicken Sie mit der rechten (!) Maustaste i.d.R. unten rechts auf Ihrem Computermonitor, neben der Uhr, auf das JusProg-Icon. Es kann sein, dass das Sie erst auf eine Pfeil nach oben klicken müssen, um das Icon zu sehen.
Es öffnet sich ein kleines Menü. Dort klicken Sie mit der linken Maustaste auf den Punkt „in Elternmodus wechseln“. Es öffnet sich ein größeres Fenster. Geben Sie hier Ihr Elternpasswort ein und Sie können uneingeschränkt als Eltern surfen.
Die JusProg-Software hat einen Administrations-Bereich, in dem Eltern (nach Eingabe des Eltern-Passwortes) Einstellungen vornehmen können. Hier kann neben vielen anderen Einstellungen z.B. die Altersstufe des Kindes gewählt werden oder es können zusätzlich Websites festgelegt werden, die für die Kinder angezeigt oder geblockt werden sollen.
Es gibt mehrere Wege, wie Sie die Konfiguration der JusProg-Software aufrufen, um selbst Einstellungen vornehmen zu können. Sie können die JusProg-Sofware mit dem Icon auf dem Windows-Desktop aufrufen (sofern das noch vorhanden ist und nicht mal gelöscht wurde) oder wie alle anderen Software-Programme mit dem Windows-Button unten links auf dem Bildschirm und Auswahl von „JusProg für Windows Software“ in der Liste installierter Software beim Buchstaben „J“.
So rufen Sie die JusProg-Einstellungen mit dem Tray-Icon auf:
Der Eltern-Administrationsbereich ist zu erreichen, indem Sie erst mit der linken Maustaste in der Leiste am unteren Bildschirmrand (neben der Uhr etc.) auf den Pfeil klicken (sofern das JusProg-Icon nicht schon in der Leiste angezeigt wird) und dann mit rechter Maustaste auf das kleine JusProg-Icon in der Auswahl klicken.
Bitte wählen Sie im sich öffnenden JusProg-Menü den Punkt „Einstellungen…“.

Sie werden jetzt in einem neuen Fenster (falls das nicht sichtbar ist, schauen Sie mal „hinter“ den bereits offenen Fenstern anderer Programme nach) nach dem Elternpasswort gefragt.
Das „Elternpasswort“ haben Sie selbst im Zuge der Installation der JusProg-Software gewählt. Es ist wichtig, dass Sie Groß-/Kleinschreibung beachten und auch sonst das Passwort ganz exakt richtig eingeben. Das Passwort wird in Punkten angezeigt, es kann Ihnen also bei der Eingabe auch Ihr Kind über die Schulter schauen (ggfls. Tastatur abschirmen) ohne das Passwort lesen zu können. Nach der Eingabe klicken Sie auf „Einloggen“ … und es öffnet sich das Fenster der Elterneinstellungen.

Wird Ihr Computer von mehreren Personen genutzt – Kinder unterschiedlichen Alters? Von den Kindern und Ihnen als Eltern? Dann sollten Sie mehrere Profile anlegen, um für jeden Nutzer den genau passenden Schutz zu bekommen.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Nutzer-Konten für jedes Kind und ggfls. sich selbst anzulegen: Eigene Nutzerverwaltung („Kinderprofile“) in der JusProg-Software oder Mitnutzung der Windows-Nutzerverwaltung.
Sie können beide Varianten jedoch nicht mischen, sondern müssen sich bei der Installation für eine Art der Konfiguration entscheiden.
„Kinderprofile“ in der JusProg-Software
Die JusProg-Software eine eigene Nutzerverwaltung, die sogenannten „Kinderprofile“. Bei jedem Neustart des Computers wird ein Fenster angezeigt, in dem aus der Liste der angelegten Benutzer der Name des Kindes ausgewählt wird und sich das Kind mit seinem eigenen Passwort einloggt. Dann gelten alle Einstellungen, die speziell für dieses Kind angelegt wurden, vor allem die passende Altersstufe.
Die „Kinderprofile“ können Sie bereits im Zuge der Installation der JusProg-Software anlegen. Sie können die Profile aber auch später in den passwortgeschützten Elterneinstellungen im Bereich „Verwaltung von Kinderprofilen“ ändern oder ergänzen.
Mitnutzung der Windows-Benutzerkonten
Die JusProg-Software macht es Ihnen besonders einfach und kann die normalen Benutzerkonten des Windows-Betriebssystems auch für die Steuerung der einzelnen Benutzer-Profile (Kinderprofile) im Jugendschutzprogramm nutzen. Für alle Profile gemeinsam brauchen Sie nur eine einzige JusProg-Software installieren.
Ihr Vorteil: Wenn sich ein Familienmitglied beim Rechnerstart mit seinem Windows-Benutzerkonto im Windows-Betriebssystem anmeldet, dann ist für ihn bereits automatisch das richtige Profil mit der passenden Altersklasse ausgewählt. Ein lästiges Umschalten entfällt. Schon bei Start des Computers ist der volle Schutz aktiv.
Tipp: Sie sollten die Windows-Benutzerkonten jeweils mit einem eigenen Passwort sichern, wie es das Betriebssystem auch vorsieht – mindestens das Konto von Ihnen als Eltern. Denn sonst könnte sich Ihr Kind leicht mit Ihrem Windows-Benutzerkonto und damit Ihrem JusProg-Benutzerprofil einloggen.
Kinder sollten im Windows-Betriebssystem keine Admin-Rechte bekommen, sondern nur ein Standard-Benutzerkonto – das erhöht auch die Umgehungssicherheit der JusProg-Software.
… als ersten Schritt richten Sie also im Windows-Betriebssystem für jeden Computernutzer ein eigenes passwortgeschütztes „Benutzerkonto“ , sofern Sie das nicht ohnehin schon haben. Wie das geht, erfahren Sie im Bereich „Benutzerprofile“.
Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern (und Schulen) die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.
Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Erlaubtliste/Allowlist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blocklist (dann wird die Website geblockt) setzen.
Die Allowlist/Blocklist gibt es auf zwei Ebenen: Einträge können übergreifend für alle Kinder gemacht werden, dann wirken sie in allen Kinderprofilen (bzw. für alle Schulen). Es gibt aber auch die Möglichkeit, Einträge in der Allowlist oder Blocklist direkt bei einem Kinderprofil zu machen, dann wirken sie nur für dieses eine Kind (bzw. diese eine Schule). Wenn die gleiche Domain sowohl auf der übergreifenden Ebene als auch im Kinderprofil steht, dann hat der Eintrag im Kinderprofil Priorität.
Hinweis: Einträge auf die Listen brauchen bis zu einer Stunde, um sich im Filter auszuwirken. Dies liegt am Caching (Zwischenspeicher).
Tipp: Wenn Sie Fehler in der Filterung finden, teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir sie prüfen und ggfls. korrigieren können. Davon profitieren dann alle Nutzenden von JusProg. Die Mitteilung geht einfach über ein Online-Formular: https://www.jugendschutzprogramm.de/webseite-melden/
Mehr zu den Elternlisten erfahren Sie hier
Die großen Videoportale und Social Media-Angebote sind eine Herausforderung für Jugendschutzprogramme. Sie sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt, enthalten neben vielen problemlosen Inhalten aber auch möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Youtube bietet unter den vielen Millionen Videos auch solche mit Gewaltdarstellungen, Google und Bing liefern in der Bildersuche bei entsprechenden Suchworten auch Porno-Bilder.
Als Eltern werden Sie bei der Installation der Software deshalb gefragt, ob Ihr Kind folgende Webseiten aufrufen können soll: Youtube, Google, Bing, Facebook, Twitter, Instagram.
Wenn Sie mehrere Kinderprofile angelegt haben, können Sie die Einstellung pro Kind individuell vornehmen. Im Elternbereich können Sie (passwortgeschützt) die Einstellungen jederzeit wieder ändern.
Einige der großen Portale lassen sich nur dann effektiv nutzen oder blockieren, wenn neben der Hauptdomain auch weitere zugehörige Domains freigegeben bzw. blockiert werden. Das JusProg-Jugendschutzprogramm zeigt Ihnen diese Domains automatisch an, so dass Sie sie per Klick auf die White- bzw. Blacklist der Kinderprofile setzen können. Wenn Sie dabei den Haken für automatische Aktualisierung gecheckt haben, dann erfolgen mögliche Änderungen später automatisch.
Neu ab der Version 8.3.0: Im Zusammenspiel der JusProg-Software mit dem mitinstallierten Browser-Plugin können Youtube, Google, Bing, Twitter automatisch in den sogenannten „SafeSearch“-Modus geschaltet werden. Damit werden anbieterseitig die meisten problematischen Inhalte herausgefiltert und Sie können Ihre Kinder entspannter auf die beliebten Portale lassen.
JusProg konzentriert sich vorwiegend auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Internet. Da jedoch auch „böse“ Webseiten mit Viren und Betrugsangeboten Minderjährige schädigen können, blockieren wir möglichst auch solche Domains.
Wir haben die Block-Liste des weltweit anerkannten Spamhouse-Projektes (abuse.ch) in den JusProg-Filter integriert. Die Liste wird täglich auf unseren Servern automatisch aktualisiert.
Spamhouse arbeitet auf Basis von URL-Pfaden, unser Jugendschutzfilter basiert technisch notwendig auf ganzen Domains. Um unerwünschtes Overblocking durch wenige schwarze Schafe zu vermeiden, nehmen wir einige Domains (z.B. github.com) vom Block durch die „Malicious domains“-Funktion aus.
Spamhouse deckt bereits einen großen Teil gefährlicher Domains ab, gleichwohl werden wir künftig möglicherweise ergänzende Listen zusätzlich integrieren.
Allgemeines
Das JusProgDNS-Jugendschutzprogramm ist ein System, mit dem Eltern, Lehrer, andere Erziehungsberechtigte sowie Netzwerk-Administratoren in Schulen und Organisationen Kinder und Jugendliche vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet schützen können.
Das JusProgDNS-Jugendschutzprogramm basiert auf einem Jugendschutzfilter im Nameserver, der durch entsprechenden Eintrag in die Konfiguration fast jedes internetfähigen Gerätes eingesetzt werden kann. Während die Kinder und Jugendlichen im Internet surfen, prüft JusProgDNS im Hintergrund, ob die aufgerufenen Inhalte (Domain, Subdomain) für die Altersstufe angemessen sind. Entsprechend werden die Webseiten durch JusProgDNS angezeigt oder geblockt.
Die Filterlisten werden permanent automatisch aktualisiert, darum müssen sich Eltern und Administratoren nicht kümmern. Die Filterlisten liegen auf dem JusProg-Server. Die Software „fragt“ dort beim Surfen des von JusProgDNS geschützten Kindes jeweils nach, für welche Altersklasse eine aufgerufene Webseite geeignet ist. Außerdem werden die Einträge der Eltern/Administratoren im Admin-Bereich von JusProgDNS (White-/Black-Listen) sowie Anbieterkennungen der Webseiten (age-de.xml / age.xml) berücksichtigt.
Bei JusProgDNS lassen sich folgende Altersstufen nutzen:
- „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Webseiten angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern oder JusProgDNS-Administratoren selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben sowie Webseiten, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
- „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der „Eigenen White-Liste“ des JusProgDNS-Administrators sowie Webseiten mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. Alle anderen Websites werden blockiert. Durch die Echtzeit-Filterung „On-the-fly“ (OTF) werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
- „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Webseiten von der „eigenen Blacklist“ des JusProgDNS-Administrators, Webseiten mit der Anbieter-Kennung age-de.xml / age.xml höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Webseiten, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Durch die On-the-fly-Filterung (OTF) werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
- „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich, sofern bei der On-the-Fly-Filterung ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat. Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch etwas unsicherer.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen.
Nein, einen absolut sicheren Jugendschutzfilter kann es nicht geben – dafür ist das Internet zu groß und zu schnell wachsend.
JusProg arbeitet nach dem Konzept des sogenannten „Intelligenten Risikomanagements“. Je höher die Altersstufe, um so größer der Surfraum und damit einhergehend um so größer das Risiko, dass der Minderjährige doch auf für ihn ungeeignete Inhalte stößt.
Wie umgehungssicher JusProgDNS ist, hängt wesentlich vom Endgerät ab, in dem JusProgDNS installiert ist. Ist der Zugang zur Nameserver-Konfiguration mit einem Passwort geschützt (z.B. in der Fritzbox oder beim MacOS), dann kann ein Minderjähriger den Schutz schwerlich umgehen. Sind die Nameserver-Einstellungen ohne Passwort-Schutz, so können pfiffige Minderjährige JusProgDNS möglicherweise (ggfls. vorübergehend) überlisten.
Hinweis: Für einige Endgeräte (Windows, Smartphones/Tablets) bietet der JusProg e.V. spezielle Jugendschutzprogramme an mit einer ggfls. höheren Umgehungssicherheit.
In anderen Worten: JusProgDNS hilft Eltern, Schulen, Organisationen, ihre Kinder vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet zu schützen. Aber Eltern und andere Erziehungsberechtigte können ihre medienpädagogische Verantwortung nicht an JusProgDNS abgeben.
Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind weiterhin beim Surfen, sprechen Sie mit dem Kind über die Erlebnisse, Chancen und Gefahren im Netz.
Nein, denn Altersklassifizierungen sind nie fehlerfrei und außerdem häufig eine Frage von persönlicher Einschätzung sowie abhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. JusProg e.V. setzt für die Altersklassifizierung in JusProgDNS sowohl automatisierte Technik (sogenannte Spider) als auch ein Team menschlicher Website-Klassifizierer (sogenannte Netagents) ein. JusProg hat speziell für die Klassifizierung anspruchsvolle Spider-Technik entwickelt, aber jede Technik hat ihre Grenzen.
Die Alterseinstufung orientiert sich am gesetzlichen Maßstab des „möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend“ und hat dabei eher etwas langsamer entwickelte Kinder und Jugendliche im Blick. Wenn Eltern oder JusProgDNS-Administratoren der Meinung sind, dass ihre Kinder in der Entwicklung bereits weiter fortgeschritten sind, können und dürfen sie in eigener Verantwortung auch eine höhere Altersklasse wählen als sie dem tatsächlichen Alter des Kindes entspricht.
Wenn Sie der Meinung sind, JusProgDNS hat eine Website mit einer falschen Altersklasse versehen (egal ob zu hoch oder zu niedrig) oder die Website ganz übersehen, dann können Sie über www.jugendschutzprogramm.de die Website zur Überprüfung vorschlagen (Menüpunkt „Eltern“, dann Untermenü „Webseite melden“).
JusProgDNS arbeitet mit einem eigenen Nameserver mit integrierter Filterfunktion. Nameserver arbeiten grundsätzlich nur auf Basis von Domains und Subdomains (sogenannte FQDN). Technisch ist eine individuelle Filterung von Einzelinhalten und Einzelseiten (URLs) einer Webseite durch einen Nameserver-Filter nicht möglich.
Webseiten (Domains) werden bei JusProgDNS innerhalb einer Altersstufe immer ganz erlaubt oder ganz blockiert. Dies gilt technisch bedingt auch bei einer Altersklassifizierung durch die Anbieter-Kennzeichnung age-de.xml, auch wenn diese individuelle URL-Informationen enthalten sollte.
Hinweis: Andere Jugendschutzprogramme von JusProg e.V., beispielsweise für Windows oder für Smartphones/Tablets, ermöglichen die Filterung auch von Einzel-URLs durch die Anbieterkennzeichnung age-de.xml / age.xml, da sie auf einer anderen technischen Basis agieren.
JusProg e.V. selbst sperrt durch JusProgDNS keine Internet-Seiten. JusProg stellt lediglich Eltern, Schulen und anderen Erziehungsberechtigten sowie Organisationen ein System zur Verfügung, mit dem diese eigenverantwortlich für ihre Kinder Webseiten blockieren können. Es liegt in der gesetzlich garantierten Elternverantwortung oder in der Verantwortung der Organisation, ob sie JusProgDNS einsetzen oder nicht. Das JusProgDNS-System erlaubt dem Administrator, Webseiten selbst freizugeben oder zusätzlich zu sperren (unabhängig davon, was die JusProg-Filterliste sagt) und eine Altersklasse zu wählen, die zu den Minderjährigen passt, die durch JusProgDNS geschützt werden.
JusProgDNS ist ein freiwilliges Angebot an Eltern, Schulen, Organisationen. Diese entscheiden, ob und wenn ja wie lange sowie in welcher Weise sie das JusProgDNS einsetzen.
JusProgDNS ermöglicht das Filtern von Internet-Inhalten und macht damit immer wieder kritisch diskutierte Netz-Sperren überflüssig.
JusProgDNS ist für Privatpersonen komplett kostenfrei. Weder die Installation noch die laufende Nutzung sind kostenpflichtig. Wir möchten, dass Kinder- und Jugendschutz nicht am Budget scheitert.
Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Organisationen können JusProgDNS zum Selbstkostenpreis nutzen, vor allem die Kosten für Server und Rechenzentren müssen bezahlt werden.
Die Nutzung von JusProgDNS steigt steil an, wir müssen ständig unser Server-Cluster erweitern. Hinweise zur Kostenbeteiligung finden Sie in einem farbigen Kasten auf den Seiten für Schulen und Organisationen.
Informationen und ein Bestellformular finden Sie auf der Seite JusProgDNS Premium.
Der gemeinnützige Verein JusProg e.V. finanziert Entwicklung und Betrieb seiner Jugendschutzprogramme inklusive Pflege der Filterliste, Entwicklung von Software und Support vorwiegend über die Beiträge seiner Mitglieder, z.T. namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft.
Im kommerziellen Umfeld ist die Nutzung von JusProgDNS kostenpflichtig. JusProg e.V. darf und muss keine Gewinne erwirtschaften, jedoch bei kommerzieller Nutzung seine Eigenkosten finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an.
Bei der für Organisationen notwendigen Registrierung bei jusprogdns.com geben Sie bitte an, um welche Art von Organisation es sich bei Ihnen handelt. JusProg e.V. kann entsprechende Nachweise erbitten.
Das JusProg-Jugendschutzsystem ist ein reiner Kinder- und Jugendschutzfilter. JusProgDNS ist weder gedacht noch tauglich als Netz-Filter in Unternehmen.
Ihre Schule/Organisation kann nicht für JusProgDNS Premium bezahlen?
Guter Kinder- und Jugendschutz sollte nicht am Geld scheitern. Wenn Ihre Schule oder gemeinnützige Organisation keine Kostenbeteiligung für JusProgDNS Premium leisten kann, dann sprechen Sie uns bitte an – wir finden eine Lösung.
Wenn eine Website geblockt, also nicht angezeigt wird, erscheint eine Seite mit einer Eingabe-Möglichkeit für fragFINN (bei mit https verschlüsselten Webseiten kann technisch keine Block-Infoseite angezeigt werden). Bei fragFINN handelt es sich um eine von Medienpädagogen betreute Whitelist und Kindersuchmaschine vorwiegend für Kinder im Grundschulalter. Alle Einträge in der fragFINN-Kindersuchmaschine www.fragfinn.de sind in der JusProg-Software in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ Jahre freigegeben.
fragFINN wird von dem gemeinnützigen Verein fragFINN e.V. betrieben. JusProg e.V. kooperiert mit fragFINN e.V..
Wenn eine Website in einer bestimmten Altersstufe angezeigt wird, dann bedeutet dies nicht zugleich, dass diese Website auch für diese Altersstufe zu empfehlen ist. Die JusProg-Filterliste richtet sich danach, welche Websites in der Altersstufe noch akzeptabel sind und voraussichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend. Mit dieser Einschätzung ist jedoch keine Empfehlung verbunden, dass die Website in der Altersstufe genutzt werden sollte.
JusProg geht dabei ähnlich vor wie z.B. die freiwilligen Selbstkontrollen FSK für Kinofilme und USK für Computerspiele: Wenn ein Film/Spiel z.B. „ab 12“ freigegeben ist, dann ist der Inhalt für Kinder ab 12 Jahren tauglich, muss aber nicht zugleich ein Kinder-/Jugendfilm sein.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (bei JusProg in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ voreingestellt) beinhaltet jedoch nicht nur für Kinder taugliche, sondern auch fast immer darüber hinaus auch empfehlenswerte Websites.
JusProg e.V. setzt auf verschiedene Weise Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen ein. Wir verwenden KI jedoch ausschließlich „intern“ bei der Optimierung und dem Betrieb unserer Dienste, nicht jedoch bei der direkten Nutzung der JusProg-Jugendschutzprogramme. Weder Kinder und Jugendliche noch Eltern oder Schulen agieren bei JusProg direkt mit der KI.
Transparente Informationen zur Nutzung von KI bei JusProg erhalten Sie hier.
Schulen / Premium-Nutzende
Die Eingruppierung der Schulgröße (klein, mittel, größer, groß) bei der Premium Nutzung orientiert sich an der Zahl der Nameserver-Abfragen pro Monat. Verständlicherweise ist das im Vorhinein nicht leicht abzuschätzen – auch für uns. Denn neben der Zahl der SuS ist ein wesentlicher Faktor, wie „digital in der Praxis“ der Schulalltag ist und ob ein SuS-WLAN angeboten wird. Hinweise aus unserer Erfahrung:
„Kleine Schule“ – dies sind in der Regel Grundschulen, bei denen die Computernutzung nicht zum Alltag des Unterrichts gehört. Der Klassenrechner wird gelegentlich eingeschaltet, das Whiteboard ist nicht zentrales Unterrichtselement und vielleicht gibt es für die 4. einen Computerraum, der aber auch nicht ständig genutzt wird.
„Mittlere Schule“ – dies sind meist weiterführende Schulen bis Klasse 10 mittlerer Größe. Je nachdem, wie digital die Unterrichtspraxis ist, reicht dieses Kontingent in der Regel ungefähr für maximal 300 bis 500 SuS, aber nicht für ein SuS-WLAN.
„Größere Schule“ – weiterführende Schulen bis zum Abitur gehören häufig in diese Kategorie. Auch von der Größe eher mittlere Schulen brauchen mitunter ein „größeres“ oder „großes“ Kontingent, wenn der Schulalltag stark digital geprägt ist.
„Große Schule“ – Schulen mit SuS-WLAN oder/und Schulen mit starker digitaler Prägung und vielen SuS (ab ca. 800, variiert aber stark je nach „Digitalisierung“) gehören in den meisten Fällen in diese Kategorie. Wenn Sie diese Kategorie wählen, haben Sie zwei weitere Vorteile: 1.) deutlich geringeres Risiko, dass Sie wegen zu vieler Zugriffe „nachbuchen“ müssen, was häufig in den Schulverwaltungen buchhalterisch mühsam ist 2.) Sie unterstützen JusProg ;-), auch wenn es in der Praxis vielleicht etwas weniger Zugriffe sein sollten.
Wir schalten Sie nicht einfach ab
Als Premium-Nutzer:in bekommen Sie bei ca. 75 % des verbrauchten Kontingents eine automatische Vorwarn-Mail (an die im Account hinterlegte Mailadresse), dass Ihr Kontingent weitgehend aufgebraucht ist und können rechtzeitig reagieren und eine höhere Gruppierung beauftragen. Melden Sie sich gern über das Kontaktformular und wir sorgen gemeinsam dafür, dass Ihre Schule nicht zwischendrin offline geht – ansonsten aber würden aus Sicherheitsgründen bei Erreichen von 100 % des Kontingents die NS-Abfragen vorerst zurückgewiesen.
Wenn das gebuchte Kontingent (wir sagen „Quota“) für Nameserver-Zugriffe verbraucht ist, werden die Anfragen Ihrer Schule gesperrt und die SuS können das Internet nicht mehr nutzen. Damit das nicht passiert, schicken wir Ihnen rechtzeitig Warn-Mails. Diese beginnen bei 75 % Nutzung Ihres Kontingents.
Im Login-Bereich von JusProgDNS (im Menüpunkt „Admin“) können Sie Mailadressen eintragen, an die die Quota-Warnmails gesendet werden sollen. Es können auch mehrere Mailadressen hinterlegt werden. Standardmäßig gehen die Kontingentswarnungen an Ihre Mailadresse aus der Registrierung.
Wir garantieren natürlich nicht dafür, dass Sie die Mails auch erreichen. Haben Sie bitte Ihren Spam-Folder im Blick.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig in unserem Support, wenn Ihre Quota auszulaufen droht. Wir können Ihnen vorübergehend Extra-Kontingent geben, damit der Filter weiterläuft, bis die Formalia für eine Kontingentserhöhung erledigt sind. Nur „nichts tun“ ist keine gute Idee 😉
Im Login-Bereich von JusProgDNS (im Menüpunkt „Admin“) haben Sie die Möglichkeit, gezielt Mailadressen für Mails an Ihre Buchhaltung einzutragen. Es gibt zwei Arten von FiBu-Mails:
- „E-Mail Buchhaltung“ – an diese Adressen wenden wir uns mit allen Fragen und Informationen zu den Abrechnungen. Es können von Ihnen auch mehrere Mailadressen hinterlegt werden.
- „E-Mail Rechnungen“ – an diese Adresse versenden wir die Rechnungen für die Nutzung unseres Premium-Dienstes. Es kann nur eine Mailadresse hinterlegt werden.
Wenn Sie keine Einträge machen, senden wir die FiBu-Mails an Ihre allgemeine Mailadresse aus der Registrierung.
Wir haben verschiedene Lösungen, wie Sie Homeschooling-Geräte mit JusProgDNS absichern können – auch bei Endgeräte-Nutzung durch die SuS in Bahn und Bus, Café oder Zuhause.
In den meisten Fällen ist die Nutzung unserer speziell entwickelten „Individuellen DoH-Links“ (iOS und andere OS außer
Android) oder „Individuellen DoT-Subdomains“ (Android) die technisch am besten umzusetzende Alternative. Informationen dazu erhalten Sie hier. Mit diesen Lösungen können Sie weiterhin eigene Einstellungen für die Filter vornehmen, z.B. zusätzlich Domains freigeben oder blockieren.
Sie können JusProgDNS auf den Endgeräten der SuS auch über MDM verwalten. Unsere Lösung geht für die unterschiedlichen Arten von Homeschooling-Geräten der Schülerinnen und Schüler und ist mit so ziemlich allen MDM umsetzbar: Windows, Android-Tablets, iPads mit iOS, Mac, Chromebook und andere.
Mehr Informationen zum Homeschooling mit JusProg erhalten Sie hier.
Warum JusProg? Unser Filter-Dienst ist in vielfacher Hinsicht einzigartig. Dies geht bei den zahlreichen Funktionen los, bezieht sich auf die nach deutschem/europäischem Kulturverständnis sorgfältig gepflegte Filterliste mit den Alterstufen 0, 6, 12, 16, 18 und endet noch nicht beim Datenschutz nach EU-Vorgaben und dem Betrieb durch einen gemeinnützigen Verein sowie die Anerkennung als Jugendschutzprogramm nach JMStV.
Mehr Informationen zu den Alleinstellungsmerkmalen finden Sie hier (im unteren Teil der Seite).
Tipp: Falls Sie über eine Ausschreibung nachdenken bzw. möglicherweise dazu verpflichtet sind, können die Alleinstellungsmerkmale vermutlich hilfreich sein.
JusProgDNS arbeitet mit Ihrer vorhandenen Infrastruktur für die Nutzung des Internets – von der FritzBox bis zu komplexen Netzwerk-Komponenten.
Die Filterung findet dabei auf unseren Servern in unseren zwei zentralen Rechenzentren (in Deutschland) statt. Sie benötigen keine eigene Hardware und keine eigenen Server für die Filter-Anwendung. Sie müssen auch nichts updaten und keine Filterlisten importieren. Einmal eingerichtet schnurrt JusProgDNS ohne laufende Pflege und ist immer aktuell.
Damit ist JusProgDNS besonders leicht und ohne tiefgehende technische Kenntnisse zu nutzen.
Wenn Sie z.B. als Schulträger oder IT-Dienstleister für verschiedene Schulen zuständig sind, können Sie bei JusProgDNS (login.jusprogdns.com) einen Hauptaccount anlegen und dann jede einzelne Schule (oder jede Art von Schule, z.B. Grundschulen, Gymnasien…) als „Kind“ anlegen.
„Kinder“ bei JusProgDNS können eigene Einstellungen haben, z.B. eine eigene Altersstufe sowie eigene Settings zu Großen Portalen (Youtube, Google etc.) und eigene Einträge auf den Allow-/Blocklisten zur Freischaltung oder zum Blockieren zusätzlicher Domains. Die Allow-/Blocklisten der „Kinder“ haben Priorität vor den übergreifenden Allow-/Blocklisten für den gesamten Account.
Sie haben als Hauptaccount-Admin die Möglichkeit, den „Kindern“ (= einzelne Schulen oder Schularten) einen eigenen Zugang zu login.jusprogdns.com einzurichten. Dies machen Sie im Login-Bereich auf der jeweiligen Kind-Seite. Tragen Sie die Mailadresse des Zuständigen in der Schule ein und er erhält einen Aktivierungslink per Mail.
Mit dem Kind/Schul-Account kann dann in login.jusprogdns.com nur die eine Schul-Kind-Seite angesehen und bearbeitet werden sowie die zugehörigen Allow-/Blocklisten.
Der Hauptaccount-Admin hat weiterhin Zugriff und Änderungsmöglichkeit für alle Einstellungen im JusProgDNS-Backend inklusive jene der „Kinder“. Das Kontingent (Quota) wird für den gesamten Account addiert, es gibt keine Auswertung pro Kind/Schule.
Technik
Youtube sowie die großen Suchmaschinen Google, Bing von Microsoft haben jeweils Einstellmöglichkeiten für „SafeSearch“, mittels derer man die Videos oder Suchergebnisse und Inhalte nach Jugendschutz-Gesichtspunkten filtern kann. Das ist besonders für Gewaltvideos und bei Suchmaschinen in der Bildersuche wichtig und funktioniert vor allem im Bereich Erotik relativ zuverlässig.
JusProgDNS schaltet den „SafeSearch“-Modus automatisch ein, so dass Ihr Kind vor gefährlichen Inhalten dieser großen Portale geschützt ist.
Die Filterung wird durch die Anbieter vorgenommen und liegt nicht in der Verantwortung von JusProg e.V. Angesichts der zig-Millionen Inhalte, die diese Portale zu filtern haben, ist die Verlässlichkeit erstaunlich, aber verständlicherweise nicht ohne Fehler.
Das Internet wächst und ändert sich schnell. Deshalb wird die JusProg-Filterliste als Basis von JusProgDNS ständig aktualisiert, sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
Die JusProg-Filterliste liegt auf den Servern im JusProg-Rechenzentrum. Dort werden von JusProgDNS die Altersklassifizierungen automatisch abgefragt, während das durch JusProgDNS geschützte Kind im Internet surft. Damit sind immer die aktuellsten Daten Basis der Filterentscheidung, ob eine Webseite bei dem eingestellten Alter zu blockieren ist oder angezeigt werden soll.
Eltern und Netzwerk-Administratoren müssen sich um die Updates nicht kümmern. Das läuft alles automatisch.
IP-Adressen kann man sich ähnlich wie Postleitzahlen im Internet vorstellen. Sie dienen dazu, dass Webseiten-Aufrufe durch Internetnutzer den Weg zum Server des Anbieters finden und die Daten, aus denen die Webseiten bestehen, den Weg auf das Endgerät des Nutzers.
Wenn JusProgDNS in einem Endgerät eingerichtet ist, zum Beispiel im heimischen Windows-Rechner, kann es sein, dass von diesem Endgerät die Admin-Seite der FRITZ!Box nicht mehr mit Eingabe von „fritz.box“ in den Browser erreichbar ist. Grund: JusProgDNS kann nicht wissen, welche interne IP diese Pseudo-Domain bei Ihnen im heimischen WLAN-Netzwerk hat.
Die Admin-Oberfläche ist aber weiterhin von anderen Rechnern oder Tablets, auf denen kein JusProgDNS eingerichtet ist, mit fritz.box erreichbar – sofern diese über die Fritzbox mit dem Internet verbunden sind.
Von Rechnern mit eingerichtetem JusProgDNS ist der Fritzbox-Adminbereich direkt mit Eingabe der IP-Adresse in das Adressfeld des Browsers erreichbar, die die FRITZ!Box in Ihrem WLAN hat.
Häufig für FRITZ!Boxen genutzte IP-Adressen sind 192.168.178.1 oder 192.168.2.1 – diese könnten Sie zunächst probieren.
Ansonsten lässt sich die IP der Fritzbox direkt im Fritzbox-Adminbereich nachsehen (sofern Sie von einem anderen Rechner darauf zugreifen können) oder Sie geben bei Windows unten links in das Eingabefeld „cmd“ (ohne Anführungszeichen) ein. Dann erscheint ein technisch aussehendes Fenster, keine Angst. Hier geben Sie hinter die spitze Klammer („C:\ihrrechner\name>“) das Wort „ipconfig“ (ohne Anführungszeichen) ein und drücken die Enter-Taste. Es werden diverse Daten angezeigt. Bei „Standardgateway“ steht die IP-Adresse Ihrer FRITZ!Box. Sie müssen die cmd-Abfrage natürlich im WLAN oder Netzwerk der FRITZ!Box machen. Wenn Sie anderweitig mit dem Internet verbunden sein sollten, bekommen Sie keine IP der Fritzbox.
JusProgDNS ist auch mit „DNS over HTTPS“ (DoH) oder „DNS over TLS“ (DoT) zu nutzen, zum Beispiel in MDM wie jamf.
Mit unseren speziell entwickelten „individuellen DoH-URLs“ (z.B. für iOS und andere Betriebssysteme) und den „individuellen DoT-Subdomains“ (für Android) lassen sich auch bei DoH und DoT persönliche Einstellungen machen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Entwickler
Altersklassifizierungen von Webseiten durch Anbieter im Format age.xml oder age-de.xml werden von JusProgDNS im Cache gespeichert, um häufige Abfragen gleicher Domains zu beschleunigen.
Wenn Sie eine age.xml / age-de.xml für Ihre Webseite entwickeln und testen möchten, kann der Cache hinderlich sein. Sie können deshalb gezielt für einzelne Domains den Cache leeren. Rufen Sie dazu folgende URL auf und geben die zu clearende FQDN ein (ohne www. und ohne http:// bzw. https://).
https://login.jusprogdns.com/de/clear-cache/
Bitte nutzen Sie diese Entwickler-Funktion nur für Ihre eigenen Domains.
Hinweis: Das nameserverbasierte JusProgDNS kann technisch bedingt nur ganze FQDN filtern, aber keine Einzelseiten-Filterung vornehmen und keine HTTPHEADER auslesen. Wenn Sie Einzel-URL-Klassifizierung in der age-de.xml testen möchten, ist z.B. die JusProg-Software für Windows zu empfehlen oder auch die iOS App von JusProg.
Für Jugendschutz-Lösungen von Partnern, z.B. zur Integration in Ihre Software oder App, stellen wir die JusProg-Filterliste in Lizenz zur Miete als API-Abruf in Echtzeit zur Verfügung (JSON oder XML). Die API-Nutzung ist kostenpflichtig und eignet sich nur für etwas größere Projekte. Bitte sprechen Sie uns ggfls. an.
Die JusProg-Liste darf satzungsgemäß ausschließlich zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien (Internet) eingesetzt werden.







