JusProgDNS Jugendschutzprogramm für Organisationen
Als Organisation können Sie JusprogDNS nutzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, die bei Ihnen im Internet surfen.
JusProgDNS ist eine nameserverbasiertes Jugendschutzprogramm. Die Einrichtung des Kinderschutzfilters ist in (fast) jeder Netzwerk-Struktur möglich. Sie brauchen nur den Standard-Nameserver im Router oder im Netzwerk-Server durch den Nameserver von JusProg DNS ersetzen und der Schutz ist aktiv.
Organisationen müssen sich registrieren
Ohne Registrierung ist das Surf-Kontingent (Nameserver-Abfragen pro Tag) auf die in Privathaushalten übliche Anzahl limitiert. Als Organisation bitten wir Sie, sich bei www.jusprogdns.com zu registrieren, um ein höheres Surf-Kontingent zu bekommen.
Die Identifikation der Abfragen läuft über die IP-Adresse, mit der diese erfolgen. Tragen Sie bitte Ihre permanente IP-Adresse in Ihren JusProgDNS-Account ein oder nutzen bei dynamischen IP-Adressen unseren DynDNS-Dienst.
JusProgDNS kostet für gemeinnützige Organisationen nur einen Unkostenbeitrag
Als gemeinnützige Organsation können Sie JusProgDNS als Jugendschutzprogramm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sogenannter „Premium-Kunde“ nutzen. JusProgDNS enthält keine Werbung und speichert Daten nur in dem für den Betrieb notwendigen Umfang. Gemeinützige Organisationen sind zum Beispiel:
- Schulen
- Kindergärten
- Jugendzentren
- Wohngruppen
- Büchereien und Bibliotheken
- Museen
Möglicherweise werden wir Sie um einen Nachweis bitten.
JusProgDNS finanziert sich vorwiegend über die Beiträge seiner Mitglieder, darunter namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft.
Kostenpflichtig für kommerziellen Einsatz
Sofern Sie JusProgDNS im kommerziellen Umfeld nutzen möchten, müssen Sie mit Gebühren für die Nutzung rechnen. Beispiele für kostenpflichtige Nutzung:
- WLAN Access Points
- Internet-Café
- Öffentliche Internet-Terminals von Unternehmen
- Hotels und Restaurants
- Ladengeschäfte
- Software-Integration, Apps
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie JusProgDNS im kommerziellen Umfeld nutzen möchten.
Hinweis: Die JusProg-Filterliste ist technisch gegen Gebühr ab einer passenden Projektgröße auch über eine API abfragbar und wird in Lizenz zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung gestellt.
JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der keine Gewinne erwirtschaften möchte und darf, aber seine Leistung nur für satzungsgemäße Zwecke anbieten kann und möchte. Im kommerziellen Umfeld müssen Gebühren die Kosten des Vereins tragen.
Kein Einsatz in Unternehmensnetzwerken
JusProgDNS ist weder geeignet noch gedacht als Netzwerk-Filter in Unternehmen mit überwiegend erwachsenen Nutzern. Die Filterliste ist rein auf den Kinder- und Jugendschutz im Internet ausgerichtet und taugt nicht, um Mitarbeitern bestimmte Arten (Kategorien) von Webseiten zu blockieren. Der Einsatz zu diesem Zweck ist nicht gestattet.