So richten Sie JusProgDNS ein
Der Schutz für Kinder und Jugendliche vor entwicklungsgefährdenden Inhalten im Internet durch JusProgDNS ist einfach einzurichten.
Folgen Sie der untenstehenden Schritt-für-Schritt-Anleitung, die übergreifend für alle Geräte gilt, die Zugang zum Internet ermöglichen. Sie enthält auch die Nameserver-IP-Adressen von JusProgDNS, die individuell pro Altersstufe eingetragen werden.
Für häufig genutzte Geräte haben wir unter dem Menü-Punkt „Geräte-Einrichtung“ auch spezielle bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
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DNS Eintrag im Endgerät aufrufen
An welcher Stelle im Endgerät die Nameserver-Einträge geändert werden können, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Es ist jedoch in fast allen internetfähigen Geräten möglich – ob DSL-Box, Computer, Netzwerk, Spielekonsole, TV-Gerät usw. Für einige Geräte haben wir Schritt-für-Schritt-Anleitungen vorbereitet (klick hier). Für andere Geräte finden Sie die Informationen in der Bedienungsanleitung des Gerätes oder bei Google oder Ecosia (Suchwort: Gerätename und „DNS Server einstellen“).
Merken Sie sich sicherheitshalber die vorherige Einstellung (Screenshot oder Handyfoto machen), dann können Sie jederzeit wieder leicht zurückschalten und risikolos JusProgDNS testen.
Nameserver-IP von JusProgDNS eintragen
Sie haben die Altersstufen ab 0, ab 6, ab 12 oder ab 16 Jahre zur Auswahl. Sie kennen diese Altersstufen sicherlich von der Altersklassifizierung von Computerspielen, Kino oder DVDs. Die Altersstufen werden bei JusProgDNS zunächst durch die Auswahl bestimmter IP-Adressen festgelegt, die Sie im Endgerät als Nameserver eintragen.
In den meisten Endgeräten sind zwei IP-Adressen einzutragen, sie müssen zur gleichen Altersstufe gehören. Dies schützt vor Server-Ausfällen, denn sollte eine IP nicht erreichbar sein, fragt das Endgerät automatisch die andere IP ab (JusProgDNS nutzt Server in unterschiedlichen Rechenzentren). Können Sie nur eine IP eintragen, wählen Sie bitte die jeweils 1. IP der Altersstufe aus der folgenden Liste.
Wenn Sie nur ein einziges Eingabefeld haben, tragen Sie die IP mit Punkten getrennt ein, wie es in der nachfolgenden Liste vorgegeben ist. Sollten aber pro IP mehrere Eingabefelder zur Verfügung stehen, entfallen die Punkte und Sie tragen für jedes Feld nur die Zahlenfolgen zwischen den Punkten ein. Bitte prüfen Sie den Eintrag sorgfältig, denn bei Fehlern kann der JusProg-Nameserver nicht erreicht werden und Ihr Endgerät kann nicht mehr ins Internet gelangen.
Altersstufe „ab 0 Jahre“
(fast nur fragFINN-Liste, stark eingeschränkter Surfraum)
1. IP: 109.235.61.162
2. IP: 194.97.50.3
Altersstufe „ab 6 Jahre“
(Webseiten, zu denen das System keine Informationen hat, werden blockiert)
1. IP: 109.235.61.171
2. IP: 194.97.50.4
Altersstufe „ab 12 Jahre“
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)
1. IP: 109.235.61.200
2. IP: 194.97.50.5
Altersstufe „ab 16 Jahre“
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)
1. IP: 109.235.61.210
2. IP: 194.97.50.6
Es stehen pro Altersklasse auch jeweils zwei IPv6-Adressen zur Verfügung. Sollte Ihr Endgerät Nameserver-Eingabemöglichkeiten für IPv6-Adressen (Was ist das? Siehe FAQ) bieten, so tragen Sie diese bitte zusätzlich ein:
Altersstufe „ab 0 Jahre“
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::21
2. IPv6: 2001:748:308::3
Altersstufe „ab 6 Jahre“
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::23
2. IPv6: 2001:748:308::4
Altersstufe „ab 12 Jahre“
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::25
2. IPv6: 2001:748:308::5
Altersstufe „ab 16 Jahre“
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::27
2. IPv6: 2001:748:308::6
Bei JusProgDNS anmelden
Mit der Auswahl der zur Altersstufe passenden IP-Adressen (siehe vorstehenden Schritt) und Eintrag derselben in das Endgerät haben Sie die Standard-Altersstufe für Ihr Kind gewählt. Sie können jedoch nur dann persönliche Einstellungen vornehmen, zusätzlich Webseiten freischalten oder blockieren oder die Alterstufe umstellen, wenn Sie sich bei JusProgDNS registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und einfach. Wir halten uns an die Datenschutz-Regelungen und geben keine Daten an Dritte weiter.
Nur mit Registrierung und Login können Sie den JusProgDNS-Schutz vorübergehend ausschalten und als Eltern mit dem Endgerät ohne Einschränkungen surfen.
Hinweis: Ohne Registrierung ist das tägliche Nutzungskontingent pro Endgerät oder Netzwerk auf die bei Privatnutzern üblichen Aufrufzahlen von Webseiten begrenzt. Schulen und andere Einrichtungen müssen sich registrieren, um ein höheres Nutzungskontingent beim JusProgDNS-Dienst zu erhalten. Für Schulen, Kitas und alle gemeinnützige Einrichtungen ist die Nutzung kostenfrei. Bei kommerziellen Nutzern und z.B. großen WLAN-Betreibern kann möglicherweise ein Nutzungsentgeld anfallen.
Das JusProgDNS-System eignet sich nur für Belange des Kinder- und Jugendschutzes und sollte/darf nicht von Unternehmensnetzwerken mit fast ausschließlich volljährigen Nutzern eingesetzt werden. Für diesen Zweck ist die JusProg-Filterliste nicht ausgelegt.
Feste IP eintragen oder DynDNS Dienst einrichten
Das JusProgDNS System erkennt Ihren Nutzeraccount beim Aufruf von Webseiten durch Ihr Kind anhand der IP-Adresse, die zu Ihrem Internet-Anschluss gehört (nicht zu verwechseln mit den IP-Adressen, die Sie als Nameserver in Ihr Endgerät eingetragen haben).
Sofern Sie eine feste IP Adresse haben, geben Sie diese nach Registrierung und Login bei Ihrem Nutzerprofil ein. Sie können auch mehrere IP-Adressen hinterlegen.
Private Internetanschlüsse mit DSL-Box beispielsweise der Telekom, von 1&1 oder von Vodafone haben jedoch zumeist keine feste IP, sondern diese wird durch den Internet-Anbieter regelmäßig geändert. Damit JusProgDNS dennoch ihre jeweils aktuelle IP kennt und Ihr Nutzungsprofil zuordnen kann, bieten wir einen sogenannten „DynDNS Dienst“ an. Richten Sie diesen bitte ein.
Tipp: Sollte der „DynDNS Dienst“ einmal Ihre dynamische IP nicht erkennen können (dies ist z.B. in mobilen Endgeräten mit mobilem Traffic und deshalb häufig anderen IP der Fall), surft Ihr Kind in der Altersstufe, die Sie beim Eintrag der Nameserver-IP in das Endgerät gewählt haben (jeder Altersstufe sind spezielle Nameserver-IP zugeordnet, siehe oben), auch wenn Sie möglicherweise in Ihrem Profil eine andere Altersstufe hinterlegt haben sollten. Bitte achten Sie deshalb immer darauf, dass die zur Altersstufe passenden Nameserver-IP (siehe oben) im Endgerät eingetragen sind.
Testen
Bevor Sie ein Kind an dem Endgerät surfen lassen, testen Sie als Erwachsener (ohne Beisein Ihres Kindes) zunächst, ob JusProgDNS richtig eingerichtet wurde und funktioniert.
Rufen Sie zum Testen zunächst die Webseite der Kindersuchmaschine www.fragfinn.de auf, um zu testen, ob das Endgerät weiterhin im Internet surfen kann. fragFINN ist „ab 0 Jahren“ freigeschaltet. Rufen Sie anschließend z.B. die Webseite einer bekannten Porno-Seite auf und prüfen, ob statt der erotischen Inhalte eine Blockingpage angezeigt wird.
Ist der Test erfolgreich, können Sie Ihr Kind mit dem Endgerät surfen lassen. Ist der Test nicht erfolgreich, prüfen Sie bitte, ob Sie alle Einträge und Schritte richtig vollzogen haben und informieren sich ggfls. in unseren FAQ.
Sicherer Surfraum - aber kein Ersatz für Medienbildung
JusProgDNS versteht sich als Werkzeug für Eltern und andere Erziehungsberechtigte, das das Heranführen von Kindern an das Internet mit geschützten und altersgerechten Surfräumen erleichtern soll und in Schulen sowie anderen Einrichtungen den Internet-Zugang sichern kann. Aber JusProgDNS ersetzt nicht die Notwendigkeit, mit Kindern über die Gefahren im Internet zu sprechen und sie medienpädagogisch auf die digitale Welt mit ihren Chancen und Risiken vorzubereiten.
Kein Jugendschutzprogramm ist technisch absolut verlässlich und unumgehbar – auch JusProgDNS nicht. Aber es bietet geschützte Surfräume für die medienpädagogische Bildung Ihrer Kinder.