Umgehungssicherheit bei JusProgDNS

Wie leicht oder schwer Kinder und Jugendliche den Jugendschutzfilter mit JusProgDNS umgehen oder austricksen können, hängt sowohl von deren Pfiffigkeit und Technik-Erfahrung als auch vom Endgerät ab, auf dem JusProgDNS installiert ist.

Grundsätzlich gilt: Kein Jugendschutzprogramm ist absolut sicher und nicht zu umgehen, auch JusProgDNS nicht – auch wenn es mitunter ganz schön schwer sein kann, das System zu knacken. Das vom Gesetzgeber (JMStV) vorgegebene Level ist, dass Minderjährige für sie nicht geeignete Inhalte „üblicherweise nicht wahrnehmen“. Dieses Ziel erreicht das TV zum Beispiel, indem es für Kinder ungeeignete Sendungen erst ab 22 oder 23 Uhr zeigt, wohl wissend, dass es auch einige minderjährige Nachtschwärmer und Videorekorder gibt.

Anders formuliert: Auch bei Einsatz eines Jugendschutzprogramms wie JusProgDNS sollten Sie weiterhin ein Auge darauf haben, auf welchen Webseiten Ihr Sprössling üblicherweise unterwegs ist und mit ihrem Kind regelmäßig über Erlebnisse im weltweiten Datennetz sprechen – schöne und weniger schöne.

Die Umgehungssicherheit hängt stark vom Gerät ab

Insbesondere für jüngere Kinder ergibt sich schon allein dadurch ein hohes Maß an Umgehungssicherheit, dass die Nameserver-Einstellungen in den „Tiefen der Betriebssysteme“ vorgenommen werden – dort kennen sich Minderjährige meist nicht aus und trauen sich in der Regel nicht, Einstellungen zu verändern. Bei technik-versierten Älteren mag das aber anders sein.

Ob die für JusProgDNS von Ihnen als Eltern oder Administrator vorgenommenen Nameserver-Einstellungen durch Minderjährige geändert werden können, hängt stark vom Endgerät ab. In der FRITZ!Box zum Beispiel sind die Einstellungen mit einem Passwort geschützt (das Ihr Kind nicht kennen sollte, auch nicht von einem auf die DSL Box geklebten Zettel) und sehr sicher, beim Mac braucht es für Änderungen i.d.R. das Admin-Passwort, auch dieses gehört grundsätzlich nicht in Kinderhand. In Spielekonsolen und SmartTV kann man allerdings gewöhnlich Einstellungen nicht gesondert per Passwort schützen.

Insbesondere bei Geräten und Betriebssystemen, bei denen Nameserver-Einstellungen nicht mit einem Passwort gesichert sind, sollten sie regelmäßig checken, ob Ihr pfiffiges Kind keine Änderungen vorgenommen hat.

Bei den Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Geräte.-Installation auf bestimmten Endgeräten geben wir Tipps und Hinweise zur Umgehungssicherheit auf dem jeweiligen Gerät.

Tipp für höhere Umgehungssicherheit

Die Jugendschutzprogramme von JusProg speziell für bestimmte Betriebssysteme haben auf diesen Endgeräten i.d.R. eine sehr hohe Umgehungssicherheit, da sie speziell für diese Geräte entwickelt wurden und die Möglichkeiten der jeweiligen Betriebssysteme voll ausschöpfen.

JusProg-Jugendschutzprogramme gibt es kostenlos für Windows sowie für Smartphones und Tablets mit Android und iOS (iPhone/iPad) – mehr Infos hier.

 

Wählen Sie eine passende Altersstufe

Wenn Sie bei der Wahl der passenden Altersstufe mit Ihrem Kind sprechen und dessen Wünsche und Surfgewohnheiten berücksichtigen, müssen Sie mit weniger Umgehungsversuchen rechnen. Die meisten Kinder haben gar kein Interesse an den „wirklich schlimmen“ Inhalten (siehe KIM und JIM Studien) und sind sogar ganz froh, wenn sie davor geschützt werden. Aber trotzdem möchten insbesondere die jungen Jugendlichen sich möglichst im Internet bewegen, ohne häufig an Grenzen zu stoßen. Fachleute nennen das „Intelligentes Risikomanagement“. In diesem Sinne kann es auch sinnvoll sein, einem Kind die Altersstufe „ab 16 Jahren“ einzustellen, auch wenn es tatsächlich etwas jünger ist (was übrigens gesetzlich erlaubt ist).

Umgehungssicherheit – darauf sollten Sie achten

Wenn im Endgerät, auf dem JusProgDNS eingestellt ist, die Nameserver-Einstellungen mit einem Passwort zu schützen sind, dann sollte Ihr Kinder dieses natürlich nicht kennen oder leicht erraten können. Gleiches gilt für das von Ihnen bei der Registrierung bei JusProgDNS genutzte Passwort.

Aber auch wenn die JusProgDNS-Nameserver-Einstellungen gut gesichert sind, können pfiffige Kinder auf Ideen kommen, wie der Filter auszutricksen sei. Dies gilt insbesondere, wenn JusProgDNS nicht auf dem Gerät installiert ist, mit dem Ihr Kind surft, sondern davon entfernt im Netzwerk oder der DSL Box. Grundsätzlich gilt: JusProgDNS kann nur dann schützen, wenn die Nameserver-Abfragen auch tatsächlich über JusProgDNS laufen.

Wir möchten an dieser Stelle öffentlich natürlich niemanden auf Ideen bringen, deshalb verzichten wir auf allzu detaillierte Informationen.

Ein paar Tipps für eine höhere Umgehungssicherheit:

  • Checken Sie am Endgerät von Zeit zu Zeit, ob es auch tatsächlich filtert.
  • Unterbinden Sie als Netzwerk-Administrator NS-Abfragen nachgelagerter Endgeräte über Port 53 UDP. Das geht übrigens auch mit der FRITZ!Box (siehe Anleitung).
  • Nutzen Sie in den Betriebssystemen die kostenlosen Jugendschutzfunktionen, mit denen Sie einstellen können, ab welcher Altersstufe Games, Apps und z.T. andere Software erlaubt ist und genutzt werden kann. Derartige Funktionen haben u.a. Smartphones und Tablets, Gaming-Konsolen und auch Windows. Übrigens hat auch Netflix Jugendschutzfunktionen.
  • Sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind über Erlebnisse mit den digitalen Medien.